Konfirmation - "Segen für die Lebensreise"
Angesichts der lebensgeschichtlichen Bedeutsamkeit der Konfirmation für die Jugendlichen und deren Eltern kommt dem Segen eine ganz besondere Bedeutung zu. Viele Menschen bezeichnen die Konfirmation daher als „Einsegnung“. Der Konfirmationsgottesdienst will das Angebot der Verheißung des Evangeliums für die Jugendlichen in ganz persönlicher Zueignung erfahrbar machen (Nennung des Namens, Segenshandlung, Handauflegung, Konfirmationsspruch). Segnungsakte gibt es auch in anderen Gottesdiensten und bei anderen Anlässen, bei der Konfirmation liegt aber eine biographische „Komprimierung“ vor:
Der Segen bringt zur Geltung, dass das Leben Geschenk Gottes ist. Im Segen werden Zukunft und Identität zugesprochen: „Du wirst sein, der du noch nicht bist.“ Hier wird noch einmal die zentrale Frage nach der eigenen Person „Wer bin ich?“ verdichtet. Zugleich ist damit eine Ermutigung verbunden. Die Segnung ist ein „Haltepunkt“ für alle Beteiligten und für die Jugendlichen ganz persönlich Bestätigung und Bestärkung mit dem Blick nach vorne. Sie werden wahrgenommen und beachtet. Segen bedeutet den Zuspruch der Begleitung: du bist nicht allein.
Den Eltern, denen bei der Konfirmation bewusst wird, dass sich ihr Kind von zu Hause löst und eigene Wege geht, macht der Segen Mut, darauf zu vertrauen, dass ihre Kinder auch dort behütet sind, wo die Eltern sie nicht mehr begleiten können.
Bekenntnis als Darstellung der Religionsmündigkeit
In der Konfirmandenzeit beschäftigen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit den wesent¬lichen Aussagen des christlichen Glaubens. Das schließt auch das christliche Bekenntnis ein, auf das sie getauft wurden. Nach der gegenwärtigen bundesdeutschen Rechtslage werden die Jugendlichen mit 14 Jahren, also im Konfirmandenalter, religionsmündig. Damit wird ihnen das Recht zugesprochen, in Fragen ihres Glaubens und Bekenntnisses selbständig Entscheidungen zu treffen. So können sie z.B. entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.
Im Konfirmationsgottesdienst ist das Bekenntnis der Konfirmandinnen und Konfirmanden zum christlichen Glauben seit langem ein Kern-Bestandteil. Damit wird das Bekenntnis der Eltern und Paten, das diese bei der Taufe gesprochen haben, aufgenommen. Die Jugendlichen antworten mit ihrer eigenen Stellungnahme einerseits auf die Zusage und Verheißung, die ihnen durch die Taufe gegeben wurde, und beziehen sich andererseits auf das, was sie in der Konfirmandenarbeit von der Menschenfreundlichkeit Gottes erfahren haben.
Deshalb ist es sinnvoll, selbst formulierte Glaubensaussagen der Konfirmandinnen und Konfirmanden in den Konfirmationsgottesdienst, gerade auch in Zusammenhang mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis aufzunehmen. Auf diese Weise wird das Bekenntnis ein Ausdruck der Religionsmündigkeit, allerdings eine Darstellung der Religionsmündigkeit in einer Momentaufnahme, nämlich zum Zeitpunkt der Konfirmationshandlung. Eine solche Antwort ist kein Gelübde zu einem bestimmten christlichen Verhalten in alle Zukunft, sondern ein aktuelles Bekennen, das den Willen zum „Bleiben und Wachsen“ einschließt – entsprechend den jeweils gegebenen Möglichkeiten. Damit ist auch deutlich, dass Konfirmandinnen und Konfirmanden mit besonderem Förderbedarf auch an dieser Stelle beim Konfirmationsritus nicht ausgeschlossen sind, vielmehr voll integriert dabei sein können, denn ihr aktuelles Bekennen bezieht sich auf ihre jeweils vorhandenen Möglichkeiten des Ausdrucks.
[Texte von www.landeskirche-hannovers.de]